Drazen Zigic/2014349711/Shutterstock.com
Fakten
Angebot zur Sprachförderung
100 bis 150 UE (ca. 5-6 Monate), 1-2 Mal pro Woche (4-8 UE pro Woche)
2 UE am Tag
bbw Teilnahmebescheinigung,
Integration + Deutschkurse, Industrie + Handwerk + Technik,
Kurzarbeiter, Berufstätige, Geflüchtete, Arbeitsuchende, Migranten, Unternehmen, Rehabilitanden,
Wir bieten dieses Angebot an 2 Standorten an. Nutzen Sie diese Auswahlbox, um den Standort zu ändern.
Inhalte
- ein berufsbezogenes Kommunikationstraining mit Arbeitsplatzbezug
- eine arbeitsplatz- und fachspezifische Vertiefung sowie
- ein individuelles Sprachcoaching
- sich im allgemeinen Arbeitsalltag besser verständigen können
- in relevanten berufstypischen Situationen sicherer kommunizieren können
- konkrete arbeitsplatzbezogene und fachspezifische Inhalte verstehen
- Sprachkenntnisse effektiver am Arbeitsplatz umsetzen
- Bitten um Unterstützung
- Vereinbarung von Terminen
- Bestätigung von Arbeitsaufträgen
- Rückfragen bei Unklarheiten
- Meldung von Problemen
- Krankmeldung
- Meldung des Bedarfs an benötigten Arbeitsmaterialien
- Teilnahme an Besprechungen
- Vernetzung mit Kollegen und Kolleginnen
- Umgang mit Gefahren, Beschwerden und Kritik
Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten – wir nehmen uns Zeit für Sie.
Weitere Informationen
- Motivation und Erfolgserlebnisse durch arbeitsplatzbezogenen Spracherwerb
- Sie lernen, wie Sie an Ihrem Arbeitsplatz korrekt kommunizieren, lernen tätigkeitsbezogene Vokabeln und Redewendungen
- In einem Einzel-Sprachcoaching trainieren Sie mit dem Sprachcoach das, womit Sie noch die größten Probleme haben.
- Der Job-BSK richtet sich an Zugewanderte aus Drittstaaten (einschließlich vieler Asylbewerberinnen und Asylbewerber), EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund und Sprachförderbedarf.
- Interessenten befinden sich bereits in Beschäftigung oder haben eine konkrete Tätigkeit in Aussicht.
- Auch Personen, die sich in einer Maßnahme beim Arbeitgeber oder Träger mit Bezug auf eine konkrete Beschäftigung befinden oder auf eine solche vorbereiten, können teilnehmen.
Für die Teilnahme an einem Job-BSK brauchen Sie eine Teilnahmeberechtigung. Eine Teilnahmeberechtigung erhalten Beschäftigte auf Antrag beim BAMF. Teilnehmer einer Maßnahme beim Arbeitsgeber oder Träger erhalten einen Berechtigungsschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Falls Sie als Unternehmen für Ihre Mitarbeitenden Job-BSKs organisieren möchten, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Teilnahmeberechtigung. Sprechen Sie uns an!
- Agentur für Arbeit und Jobcenter (Bildungsgutschein für Empfänger von Arbeitslosengeld I und II)
- BAMF
- bbw Teilnahmebescheinigung
Termine und Kontakte
Frau Josefine Schlosser
Montag bis Freitag 08:30 bis 19:00
2 UE am Tag