insta_photos / 2197444571 / shutterstock.com
Ihr Weg zurück ins Berufsleben
Kaum ein Arbeitsleben verläuft ganz ohne Umwege. So kann es durchaus vorkommen, dass Arbeitnehmer:innen ihren erlernten Beruf irgendwann nicht mehr ausüben können und auch das vielfältige Angebot an Umschulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten nicht zielführend ist. Dann werden eine berufliche Rehabilitation und/oder eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nötig.
Unter dem Terminus der beruflichen Rehabilitation laufen verschiedene Sozialleistungen zusammen, die Betroffenen schrittweise (wieder) zur Arbeitsfähigkeit und finanziellen Eigenständigkeit verhelfen sollen. Deshalb werden sie auch als "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" bezeichnet. Von diesen Maßnahmen profitieren nicht nur Menschen, deren Berufsunfähigkeit durch eine Krankheit oder einen Unfall verursacht wurde, sondern auch Menschen mit Behinderungen oder psychischen Einschränkungen.
Die damit zusammenhängende stufenweise Wiedereingliederung wird auch "Hamburger Modell" genannt und ist vom Gesetzgeber ganz klar geregelt. Dieses Modell zielt darauf ab, dem/der Arbeitnehmer:in die erneute Arbeitsaufnahme nach Krankheit, Unfall oder Ähnlichem zu ermöglichen und Kündigungen zu vermeiden.
Unsere Bildungstipps
Alle Angebote in der Übersicht
Das bbw Bildungswerk der Wirtschaft in Berlin und Brandenburg bietet Ihnen verschiedene Formen der beruflichen Rehabilitation an. Unsere erfahrenen Mitarbeiter:innen entwickeln mit Ihnen zusammen einen individuellen Qualifizierungsplan für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Zudem beraten wir Sie zur Kostenübernahme und den zuständigen Trägern.
Sofern es Ihre gesundheitlichen Voraussetzungen zulassen, können Sie auch an einer unserer regulären Umschulungen teilnehmen. Hier finden Sie eine Übersicht aller startenden
bbw Umschulungen
.
Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten – wir nehmen uns Zeit für Sie.
Wie komme ich zurück in den Job?
- Wenn Sie nach einer mindestens sechswöchigen Krankheitsphase nur noch teilweise in der Lage sind, Ihren vorherigen Beruf auszuüben, dann wird eine berufliche Rehabilitation in Form einer schrittweisen Wiedereingliederung nötig.
- Voraussetzung ist, dass Sie nachweislich gesund sind - Ihr Arzt muss also den Abschluss Ihrer medizinischen Rehabilitation bestätigen. Außerdem müssen Sie als Arbeitnehmer der Wiedereingliederung zustimmen.
- Bei Ihrer Wiedereingliederung nach einer Reha steigen Sie nicht gleich mit einem vollen Arbeitspensum ein. Ihr Arzt erstellt mit Ihnen einen Wiedereingliederungsplan. Darin legen sie fest, wie Ihre Wiedereingliederung anhand individueller Arbeitszeit verlaufen soll.
- Seit 2004 muss Ihnen der Arbeitgeber in Deutschland in solchen Fällen ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM, anbieten.
- Konkret bedeutet das BEM: Sie und Ihr Arbeitgeber beraten, wie Ihre individuelle betriebliche Wiedereingliederung aussehen soll. Das kann eine Anpassung des Arbeitsplatzes oder eine Neuverteilung von Aufgaben umfassen - jede berufliche Wiedereingliederung ist anders.
Welche Leistungen kann ich in Anspruch nehmen?
- Für Bildungsformate, die einen Arbeitsplatz erhalten oder ermöglichen, werden Kostenübernahmen gewährt - hierzu zählen zum Beispiel verschiedene Kurse, Trainings, Umschulungen oder Weiterbildungen.
- Gründungszuschuss: Wer im Zuge einer beruflichen Rehabilitation selbstständig arbeiten möchte, kann durch einen Gründungszuschuss unterstützt werden.
- Betreute betriebliche Umschulung für Rehabilitanden, kurz bbU Reha: Dieses besondere Angebot richtet sich an solche Arbeitnehmer:innen mit Behinderung, die nicht auf eine besondere Einrichtung für behinderte Menschen angewiesen sind und eine Umschulung absolvieren wollen. Ob dies der Fall ist, kann etwa durch eine Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit, kurz DIA-AM, festgestellt werden. Diese bestimmt, ob Arbeitnehmer:innen in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) besser aufgehoben sind oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestehen können. Ist letzteres der Fall, werden passende Kandidatinnen und Kandidaten im Zuge der bbu Reha individuell auf die Umschulung vorbereitet und während ihrer Ausbildung begleitet.
- Rehabilitationsvorbereitungslehrgang, kurz RVL: Möchten Sie im Zuge Ihrer Rehabilitation eine Umschulung absolvieren, können Sie sich auf diese Maßnahme durch einen vorherigen RVL vorbereiten.
- Individuelle Betriebliche Qualifizierung (InBeQ) im Rahmen Unterstützter Beschäftigung: Diese soll Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen, auch wenn sie keinen Berufsabschluss haben. Im Zuge der InBeQ werden Arbeitnehmer:innen bei der Einarbeitung in einem ausgewählten Betrieb so lange begleitet und unterstützt, bis sie selbstständig arbeiten können. Dies geschieht etwa durch Einsatz eines Job-Coaches oder durch spezielle Bildungsangebote über einen Bildungsträger.
Wer übernimmt die Kosten?
- Es existieren verschiedene Leistungen, die im Zuge einer Rehabilitation erbracht werden. Diese werden jedoch von unterschiedlichen Trägern bewilligt.
- Für die Beantragung von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation gibt es also keine zentrale Behörde - je nach Maßnahme ist eine andere Stelle verantwortlich.
- Bei wem Sie einen Antrag stellen müssen, richtet sich zum einen danach, ob eine Rehabilitation aufgrund eines Unfalles, einer Krankheit oder einer Behinderung notwendig wird.
- Rehabilitationsträger sind zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit, Ihre gesetzliche Krankenkasse, die Rentenversicherung, Ihr Unfallversicherer, das Jobcenter, das Jugendamt oder auch die Kriegsopferfürsorge.