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Ihre Weiterbildung
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Weiterbildungsprämie. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie diese Leistung erhalten können, informieren Sie sich bitte bei Ihrer jeweiligen Ansprechperson oder Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter:in.
Die Weiterbildungsprämie gehört zu den "Förderungen der Weiterbildung" der Bundesagentur für Arbeit - zu dieser Gruppe zählen beispielsweise auch der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder das Aufstiegs-BaföG. Bei der Weiterbildungsprämie handelt es sich also um eine staatliche Leistung.
Trotz des Namens gilt die Weiterbildungsprämie nicht für jede Art von beruflicher Weiterbildung. Sie wird nur für solche Weiterbildungen ausgezahlt, die zum Abschluss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf führen. Dies betrifft ausgewählte Umschulungen und "Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung".
Können Sie eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung vorweisen, dann kann eine Prämie von 1.000 Euro gewährt werden, bei einer bestandenen Abschlussprüfung sind es sogar 1.500 Euro. Insgesamt können Sie also mit bis zu 2.500 Euro gefördert werden - die Prämie wird jedoch nicht pauschal erbracht.
Wer die die Weiterbildungsprämie für eine Umschulung erhalten möchte, muss folgende Kriterien erfüllen:
- Ihr Umschulungsbeginn muss zeitlich nach dem 1. August 2016 liegen
- Die Ausbildungsdauer muss auf mindestens zwei Jahre festgelegt sein
- Die betroffenen Prüfungen müssen von einer offiziellen Kammer (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) durchgeführt werden
Bitte beachten Sie: Ob Sie die Weiterbildungsprämie für Ihre Zwischenprüfung und Abschlussprüfung erhalten, richtet sich nach der Strukturierung Ihrer Umschulung. So ist es z. B. möglich, dass vonseiten der Prüfungskammer keine Zwischenprüfung verlangt wird, vonseiten des Bildungsanbieters jedoch schon. In diesem Fall könnten Sie für Ihre Zwischenprüfung keinen Antrag auf die Weiterbildungsprämie stellen, denn diese gilt eben nur für Prüfungen bei offiziellen Kammern. Individuelle Prüfungen der jeweiligen Bildungsanbieter werden nicht prämiert.
Ausschließlich Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit zahlen die Weiterbildungsprämie aus.
Diese Leistung wird nicht automatisch erbracht, Sie müssen selbst aktiv werden und bei Ihrem Jobcenter bzw. Ihrer Arbeitsagentur Ihre Weiterbildungsprämie beantragen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter/Ihrer Sachbearbeiterin. In der Regel handelt es sich um einen formlosen Antrag; wichtig ist der Nachweis über Ihre bestandene Zwischen- bzw. Abschlussprüfung. Die geschieht in der Regel über eine entsprechende Zeugniskopie.