Ab dem 1. Juli 2023 haben Teilnehmende von berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen die Chance auf ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Diese Förderung wird sowohl an arbeitslose Personen als auch an Beschäftigte mit aufstockenden SGB II Leistungen ausgezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Teilnehmenden bereits vor Juli 2023 mit ihrer Weiterbildung gestartet sind oder nicht. Das Weiterbildungsgeld soll die Teilnehmenden dabei unterstützen, ihre berufliche Qualifikation zu verbessern und somit ihre Karrierechancen zu erhöhen. Hierfür können verschiedene Maßnahmen in Anspruch genommen werden, wie beispielsweise Umschulungen, Teilqualifizierungen oder Vorbereitungen auf Externenprüfungen. Dies ist jetzt bei Bedarf auch über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren (statt bislang bis zu 2 Jahren) möglich.
Darüber hinaus kann auch das Bestehen von Zwischen- und Abschlussprüfungen durch eine Weiterbildungsprämie gefördert werden. Diese Förderung war ursprünglich bis Ende 2023 befristet, kann nun aber auch darüber hinaus in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet für eine erfolgreiche Zwischenprüfung bei einer Kammer (sofern sie durch die jeweiligen Berufsgesetze oder Ausbildungsverordnungen festgelegt ist) eine Prämie von 1.000 Euro. Für das Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen beziehungsweise der Externen-/Nichtschülerprüfung beträgt die Prämie 1.500 Euro.
Wer also den Wunsch hat, sich beruflich weiterzubilden und seine Karriere voranzutreiben, sollte diese Chance unbedingt nutzen und sich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren. Das monatliche Weiterbildungsgeld kann dabei eine wertvolle Unterstützung sein, um das Ziel der beruflichen Weiterentwicklung zu erreichen.