Darüber hinaus kann auch das Bestehen von Zwischen- und Abschlussprüfungen durch eine Weiterbildungsprämie gefördert werden. Diese Förderung war ursprünglich bis Ende 2023 befristet, kann nun aber auch darüber hinaus in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet für eine erfolgreiche Zwischenprüfung bei einer Kammer (sofern sie durch die jeweiligen Berufsgesetze oder Ausbildungsverordnungen festgelegt ist) eine Prämie von 1.000 Euro. Für das Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen beziehungsweise der Externen-/Nichtschülerprüfung beträgt die Prämie 1.500 Euro.
Wer also den Wunsch hat, sich beruflich weiterzubilden und seine Karriere voranzutreiben, sollte diese Chance unbedingt nutzen und sich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren. Das monatliche Weiterbildungsgeld kann dabei eine wertvolle Unterstützung sein, um das Ziel der beruflichen Weiterentwicklung zu erreichen.