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Fragen und Antworten
Sie haben Fragen zu unseren Dienstleistungen, unserem Angebot oder unseren Prozessen? Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Bildungswerk der Wirtschaft in Berlin und Brandenburg.
Allgemeines
Ausbildung an den beruflichen Schulen des bbw
An der bbw Berufsfachschulen können Sie eine Ausbildung
- zum Sozialassistent / zur Sozialassistin
- zum Sekretär / zur Sekretärin im Gesundheitswesen
- zum Kaufmann / zur Kauffrau für Büromanagement
- zum IT-Systemkaufmann / zur IT-Systemkauffrau
- zum Kaufmann / zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel
- Sozialassistenten/-in
- Sekretär/-in im Gesundheitswesen
- Kaufmann/-frau für Büromanagement
- IT-Systemkaufmann/-frau
- Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel
- An der bbw Fachoberschule kann die Fachhochschulreife erworben werden.
- An der bbw Fachschule kann ein Fachschulstudium zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/in absolviert werden.
Adresse:
bbw Berufliche Schulen
Rheinpfalzallee 82
10318 Berlin
bfsQbbw-akademie.de
Für die Aufnahme ins Fachabitur oder an die bbw Fachschule Sozialpädagogik, um Erzieher/-in zu werden, müssen zusätzlich noch die Zeugniskopien über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung vorgelegt werden.
Bei den nach Landesrecht organisierten Berufen wird die Abschlussprüfung an den bbw-Schulen durchgeführt.
Die Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ist eine zentrale Prüfung in Berlin.
Berufe und Abschlüsse
- Hochschulen vergeben > Akademische Grade, Master und Bachelor;
- Fachschulen vergeben > Staatlich anerkannte "Betriebswirte", "Techniker", etc.;
- Berufsfachschulen vergeben (staatlich anerkannte) > die gleichen Berufsbezeichnungen, geregelt im Hochschulrahmengesetz & Berufsakademiegesetz, sowie in Verordnungen einzelner Länder.
ESF-BAMF-Sprachkurse
- Theoretischer Unterricht (EDV; Mathe, Berufskunde, Bewerbungstraining)
- Praktikum
- Betriebsbesichtigungen
Im Test selber werden zunächst Ihre Lernvoraussetzungen, Ihre Qualifikationen, Ihr Sprachstand sowie Ihr Sprach- und Qualifizierungsbedarf ermittelt.
Sobald Sie für einen Kurs vorgesehen sind, schließt der Projektträger mit Ihnen eine sogenannte Projektvereinbarung ab. Ein Kurs dauert etwa 6 Monate in Vollzeit und umfasst 730 Unterrichtstunden.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.integration-in-deutschland.de und www.bamf.de.
Integrationskurs
- 600 Unterrichtsstunden Deutschunterricht, für einzelne Kurstypen sind bis 900 Unterrichtsstunden möglich.
- 60 Unterrichtsstunden Orientierungskurs mit Abschlusstest
- Deutschabschlusstest "Deutsch-Test für Zuwanderer"
- Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Ländern, die seit dem 01.01.2005 zugezogen sind und die zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und deren Aufenthalt längerfristig (1 Jahr und mehr) sein soll.
- Spätaussiedler und deren Familienangehörige, die seit 01.01.2005 eingereist sind.
Personen aus Nicht-EU-Ländern, die ALGII erhalten und nicht ausreichend Deutsch sprechen.
Personen aus Nicht-EU-Ländern, die schon länger in Deutschland leben und bei denen die Ausländerbehörde Integrationsbedarf sieht.
- Für alle, die ALG II erhalten und zur Teilnahme verpflichtet worden sind, ist die Teilnahme kostenlos Alle anderen ALG-II-Bezieher können einen Antrag auf Kostenbeitragsbefreiung stellen, dann ist der Unterricht auch für sie kostenlos.
- Wichtig ist, den Antrag auf Kostenbefreiung rechtzeitig vor Kursbeginn zu stellen. Eine Kostenbefreiung kommt nämlich nicht rückwirkend in Betracht, sondern nur ab dem auf den Zeitpunkt der Antragstellung folgenden Kursabschnitt.
- Für Spätaussiedler entfällt die Teilnahmegebühr ebenfalls.
- Für alle anderen Teilnehmer beträgt der Kostenbeitrag 120 pro 100 Unterrichtsstunden.
- Wenn Sie immer am Unterricht teilgenommen haben und innerhalb von zwei Jahren ab Ausstellung Ihrer Teilnahmeberechtigung den Abschlusstest des Integrationskurses erfolgreich bestanden haben, können Sie auf Antrag die Hälfte des von Ihnen gezahlten Kostenbeitrages zurück erhalten.
- Nicht-EU-Bürger, die schon länger in Deutschland leben.
- EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und deren Familienangehörige, die keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen und von der Ausländerbehörde eine Freizügigkeitsbescheinigung erhalten haben.
- Spätaussiedler und deren Familienangehörige, die schon vor dem 01.01.2005 zugezogen sind und noch keinen Deutschkurs nach SGBIII besucht haben.
- Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, und die ihr Deutsch noch verbessern müssen.
Internationale Projekte
Kosten und Förderung
"Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung" vom 02.04.2012 - § 184 SGB III
- Agentur für Arbeit - www.arbeitsagentur.de
- Jobcenter - www.jobcenter-ge.de
- Optierende Kommunen (Ämter für Grundsicherung)
- Deutsche Rentenversicherung - www.deutsche-rentenversicherung.de
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) für GWDL, FWDL, SaZ - www.bfd.bundeswehr.de
- Berufsgenossenschaften (z.B. Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, , Bau-Berufsgenossenschaft, Knappschaft u.a.m.) - www.berufsgenossenschaft.de
- Europäischer Sozialfonds (ESF) - als Ergänzungsförderung - www.esf.de
- MeisterBAföG - www.meister-bafoeg.info
Umschulung
Für jeden Ausbildungsberuf wird die Abschlussprüfung in einem Prüfungsausschuss der IHK oder der HWK erstellt. Jeder Prüfling unterzieht sich dieser Prüfung. Was der Rahmenlehrplan enthält, ist in der Prüfungsordnung hinterlegt. Rückfragen nach entsprechendem Berufsbild können bei der zuständigen IHK, HWK oder Landesregierung eingeholt werden.
Unternehmen
- Personalrekrutierung von ausländischen Mitarbeiter/-innen
- Personalbindung von ausländischen Mitarbeiter/-innen
- Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
- Umgang mit Mehrsprachigkeit in Unternehmen
- Fördermöglichkeiten für Betriebe