FAQ

Fragen und Antworten

Sie haben Fragen zu unseren Dienstleistungen, unserem Angebot oder unseren Prozessen? Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Bildungswerk der Wirtschaft in Berlin und Brandenburg.

Allgemeines

Wir sind engagierter Ansprechpartner für Unternehmen, Jugendliche, Arbeitssuchende, Berufstätige und internationale Projekte.

Sie dürfen sich gerne selbst ein passendes Unternehmen suchen, wir helfen bei Wunsch von der Erstellung der Bewerbungsunterlagen bis zum Vorstellungsgespräch und darüber hinaus bis zur Anbahnung eines Praktikumsplatzes mit uns bekannten Unternehmen.

Wenn für einen Kurs die Nutzung eines Computers relevant ist, steht jedem Teilnehmer ein PC-Arbeitsplatz zur Verfügung.

Der Unterricht wird in den bbw Bildungszentren täglich durch Dozenten gestaltet, sie stehen den Teilnehmern für die Vermittlung des Lehrstoffs und die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Die Erfolgsquoten unserer Bildungszentren liegen zwischen 70 und 95 %. Manchmal erreichen wir auch 100 %.

Alle notwendigen Materialien erhalten Sie von uns.

Die Zugangsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt, es besteht immer die Möglichkeit, manchmal die Notwendigkeit, einen Test abzulegen.

Grundsätzlich. Ausnahmen für diese gesetzliche Neuregelung sind aber Pflichtpraktika, die Bestandteil einer Ausbildung sind. Ein Praktikum, das während einer Umschulung oder Weiterbildungsmaßnahme verpflichtend absolviert wird, zählt zu einem Ausbildungspraktikum und ist entgeltfrei. Im Praktikumsvertrag steht dies noch einmal konkret für das Praktikumsunternehmen.

Die Ausbildungen bzw. Umschulungen werden durch die IHK oder eine andere Kammer geprüft. Sie erhalten nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung ein Zeugnis dieser Kakmmer. Die Prüfungen werden durch die entsprechenden Prüfungsverordnungen geregelt. Im Falle der IHK-Berlin sind diese im Internet auf www.ihk-berlin.de einsehbar. Wenn Sie die Prüfung vor der IHK nicht bestehen, besitzen Sie zwei Wiederholungschancen. Genauere Details zum Ablauf lesen Sie bitte unter obiger Internetadresse nach.

In Absprache mit Ihrem Kostenträger erhalten Sie von uns ein Angebot für eine Vorbereitung zur Wiederholungsprüfung. Bestätigt Ihr Kostenträger das Angebot, erhalten Sie eine Finanzierungszusage mittels neuen Bildungsgutschein oder einem Vertrag. Den legen Sie uns vor. Das darauf folgende Prozedere verläuft genau wie bei der Erstanmeldung zum Kursbeginn.

Haben Sie in der schriftlichen IHK-Prüfung ein Hauptfach nicht bestanden, können Sie dieses im Rahmen der mündlichen Prüfung als zusätzliche Ergänzungsprüfung wiederholen. Bei Bestehen dieser zusätzlichen mündlichen Ergänzungsprüfung gilt die gesamte IHK-Prüfung als bestanden. Bei Nichtbestehen dieser zusätzlichen Ergänzungsprüfung im mündlichen Prüfungsteil können Sie das gesamte Fach ein halbes Jahr später im Rahmen der nächsten regulären IHK-Prüfung wiederholen.

Ausbildung an den beruflichen Schulen des bbw

An der bbw Berufsfachschulen können Sie eine Ausbildung

  • zum Sozialassistent / zur Sozialassistin
  • zum Sekretär / zur Sekretärin im Gesundheitswesen
  • zum Kaufmann / zur Kauffrau für Büromanagement
  • zum IT-Systemkaufmann / zur IT-Systemkauffrau
  • zum Kaufmann / zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel
belegen.

Ja, obwohl beide auf denselben anerkannten Kammerabschluss z.B. bei der IHK ausgerichtet sind. Eine Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre. Eine Umschulung je nach Bundesland und Berufsbild zwischen 24 und 21 Monaten, weil die bisher gewonnenen Berufserfahrungen und Ausbildungszeiten z.B. von abgebrochenen Ausbildungen pauschal mit angerechnet werden.

Prüfung eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin an einer Fachschule als externe/r Prüfungsteilnehmer/-in, die/der nicht an der Ausbildung der Fachschule teilgenommen hat, aber sich zur Prüfung über das zuständige Schulamt angemeldet hat und zur Prüfung zugelassen wurde.

An der bbw Berufsfachschule können Sie eine Ausbildung zum/-r
  • Sozialassistenten/-in
  • Sekretär/-in im Gesundheitswesen
  • Kaufmann/-frau für Büromanagement
  • IT-Systemkaufmann/-frau
  • Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel
belegen.

  • An der bbw Fachoberschule kann die Fachhochschulreife erworben werden.
  • An der bbw Fachschule kann ein Fachschulstudium zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/in absolviert werden.

Nein, die Ausbildung an den bbw Schulen wird in vollzeitschulischer Form (Schülerstatus) durchgeführt. Allerdings werden als Ausgleich innerhalb der Ausbildung lange Praktika gemacht.

Bei Vorlage eines Passfotos erhalten Vollschüler einen Schülerausweis 1 und können damit in Berlin die entsprechenden Vergünstigungen nutzen, bei der BVG/S-Bahn, in den Berliner Museen o.Ä.

Die bbw Schulen sind private, aber von der Berliner Schulbehörde anerkannte Schulen. Es wird Schulgeld erhoben. Der Regelsatz beträgt 175,00 pro Monat. Das Schulgeld kann allerdings (auf Nachweis) einkommensabhängig reduziert werden.

Die bbw Schulen sind Schüler-BAföG anerkannt. Schüler-BAföG ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe des BAföGs kann man z.B. mit einem Online-BAföG-Rechner ausrechnen.

Nein, es ist nur eine Förderung durch Schüler-BAföG möglich - http://www.bafög.de .

Möglich ist die Inanspruchnahme eines Bildungskredites. Am Ende des Ersten Schuljahres, kann beim Bundesverwaltungsamt ein Bildungskredit beantragt werden. Der Bildungskredit steht ergänzend zum BAföG zur Verfügung. Der Bildungskredit ist von Einkommen und Vermögen der Auszubildenden bzw. der Eltern unabhängig, muss jedoch nach Beendigung der Ausbildung rückgezahlt werden ( http://www.bafög.de/bildungskredit-110.php ).

Die Bewerbungsunterlagen können schriftlich oder per mail eingereicht werden.

Adresse:
bbw Berufliche Schulen
Rheinpfalzallee 82
10318 Berlin
bfsQbbw-akademie.de

Notwendig ist ein tabellarischer Lebenslauf und eine Kopie vom Zeugnis Ihres Schulbabschlusses.

Für die Aufnahme ins Fachabitur oder an die bbw Fachschule Sozialpädagogik, um Erzieher/-in zu werden, müssen zusätzlich noch die Zeugniskopien über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung vorgelegt werden.

Nein, der Nachweis des erreichten Bildungsabschlusses ist ausreichend.

An den bbw Schulen gibt es die Möglichkeit einer 2-jährigen Berufsausbildung (Sozialassistent/-in; Sekretär/-in im Gesundheitswesen) oder einer 3-jährigen Ausbildung in den IHK-geprüften Berufsbildern Kaufmann/-frau für Büromanagement und IT-Systemkaufmann/-frau. Für Leistungssportler gibt es eine spezielle, gestreckte Ausbildung im Berufsbild Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel. Die Fachhochschulreife erwerben Sie innerhalb eines Schuljahres, ein Fachschulstudium dauert 3 Jahre.

Die Ausbildung beginnt immer mit dem für Berlin festgelegten Termin des Schuljahresbeginns. Während der Ausbildungszeit gelten die Ferienzeiten des Landes Berlin.

Das Schulgebäude befindet sich in Berlin-Karlshorst, in der Rheinpfalzallee 82, 10318 Berlin.

Während der vollzeitschulischen Ausbildung gelten die Schulferienzeiten des Landes Berlin. (www.schulferien.org/Berlin/berlin.html)

Bei den Bildungsgängen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG - IHK-Berufe) finden die Prüfungen unserer Ausbildungen vor der Industrie- und Handelskammer Berlin statt. Mit Bestehen der Prüfung wird ein bundesweit anerkannter Berufsabschluss erworben.

Bei den nach Landesrecht organisierten Berufen wird die Abschlussprüfung an den bbw-Schulen durchgeführt.

Die Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ist eine zentrale Prüfung in Berlin.

Eine Prüfung bei der IHK darf zweimal wiederholt werden. Die Einladung zur Wiederholungsprüfung erfolgt durch die IHK.

Bei Bedarf bietet die Berufsfachschule kostenlos Nachhilfe und Förderunterricht an.

Der Unterricht beginnt morgens um 08:30 Uhr und endet spätestens um 15:30 Uhr.

Im Verlauf der Ausbildung finden mehrere Schülerpraktika statt. Die Schule unterstützt die Berufsfachschüler bei der Suche geeigneter Praxisfirmen und nutzt dafür ihre Kontakte zur regionalen Wirtschaft.

Nein, die bbw-Schulen haben keine Möglichkeit zur internatsmäßigen Unterbringung. Günstige Wohnmöglichkeiten sind u.a. zu finden unter www.easy-living4u.de.

Berufe und Abschlüsse

  • Hochschulen vergeben > Akademische Grade, Master und Bachelor;
  • Fachschulen vergeben > Staatlich anerkannte "Betriebswirte", "Techniker", etc.;
  • Berufsfachschulen vergeben (staatlich anerkannte) > die gleichen Berufsbezeichnungen, geregelt im Hochschulrahmengesetz & Berufsakademiegesetz, sowie in Verordnungen einzelner Länder.

ESF-BAMF-Sprachkurse

Im berufsbezogenen Sprachunterricht lernen Sie genau das Vokabular, die Grammatik und die Redewendungen, die Sie brauchen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen, Kunden und Vorgesetzten kompetent verständigen zu können. Viele dieser Kenntnisse werden Ihnen auch im Privatleben von Nutzen sein.

Neben dem Unterricht "Deutsch für den Beruf" besteht die Qualifizierung des Kurses aus drei weiteren Teilen:
  • Theoretischer Unterricht (EDV; Mathe, Berufskunde, Bewerbungstraining)
  • Praktikum
  • Betriebsbesichtigungen
Die drei Teile der Qualifizierung richten sich nach Ihren Vorkenntnissen und dem, was Sie in Ihrer zukünftigen Beschäftigung brauchen.

Je nach Wohnort und beruflichem Interesse stehen Ihnen mehrere Anbieter zu Verfügung. Bei der bbw-Akademie sind das die Standorte Marzahn, Karlshorst, Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg sowie beim bbw e.V der Standort Charlottenburg.

An einem ESF-BAMF-Sprachkurs kann derjenige teilnehmen, der Leistungen von der Arbeitsagentur (ALG1) oder vom Jobcenter (ALGII) bezieht. Ist das bei Ihnen der Fall, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem Arbeitvermittler. Dieser händigt Ihnen einen Meldebogen für ESF-BAMF-Projekte aus, der die Finanzierung des Kurses sichert.

Melden Sie sich beim Projektträger und vereinbaren Sie einen Termin für einen Einstufungstest. Dazu müssen Sie den Meldebogen, Ihren Pass/ Ausweis und Ihren aktuellen Leistungsbescheid von der Arbeitsagentur bzw. vom Jobcenter vorlegen.

Im Test selber werden zunächst Ihre Lernvoraussetzungen, Ihre Qualifikationen, Ihr Sprachstand sowie Ihr Sprach- und Qualifizierungsbedarf ermittelt.

Sobald Sie für einen Kurs vorgesehen sind, schließt der Projektträger mit Ihnen eine sogenannte Projektvereinbarung ab. Ein Kurs dauert etwa 6 Monate in Vollzeit und umfasst 730 Unterrichtstunden.

Unterstützt und gefördert wird der berufsbezogene Sprachunterricht durch BAMF, ESF und EU. Wenn Sie zusätzliche Informationen oder Auskünfte brauchen, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige JobCenter. Zudem erhalten Sie Infos beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge per Mail an esf-verwaltung@bamf.bund.de.

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.integration-in-deutschland.de und www.bamf.de.

Integrationskurs

  • 600 Unterrichtsstunden Deutschunterricht, für einzelne Kurstypen sind bis 900 Unterrichtsstunden möglich.
  • 60 Unterrichtsstunden Orientierungskurs mit Abschlusstest
  • Deutschabschlusstest "Deutsch-Test für Zuwanderer"

  • Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Ländern, die seit dem 01.01.2005 zugezogen sind und die zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und deren Aufenthalt längerfristig (1 Jahr und mehr) sein soll.
  • Spätaussiedler und deren Familienangehörige, die seit 01.01.2005 eingereist sind.

Alle Neuzuwanderer, die einen Anspruch haben und kein Deutsch können, können von der Ausländerbehörde verpflichtet werden.
Personen aus Nicht-EU-Ländern, die ALGII erhalten und nicht ausreichend Deutsch sprechen.
Personen aus Nicht-EU-Ländern, die schon länger in Deutschland leben und bei denen die Ausländerbehörde Integrationsbedarf sieht.

  • Für alle, die ALG II erhalten und zur Teilnahme verpflichtet worden sind, ist die Teilnahme kostenlos Alle anderen ALG-II-Bezieher können einen Antrag auf Kostenbeitragsbefreiung stellen, dann ist der Unterricht auch für sie kostenlos.
  • Wichtig ist, den Antrag auf Kostenbefreiung rechtzeitig vor Kursbeginn zu stellen. Eine Kostenbefreiung kommt nämlich nicht rückwirkend in Betracht, sondern nur ab dem auf den Zeitpunkt der Antragstellung folgenden Kursabschnitt.
  • Für Spätaussiedler entfällt die Teilnahmegebühr ebenfalls.
  • Für alle anderen Teilnehmer beträgt der Kostenbeitrag 120 pro 100 Unterrichtsstunden.
  • Wenn Sie immer am Unterricht teilgenommen haben und innerhalb von zwei Jahren ab Ausstellung Ihrer Teilnahmeberechtigung den Abschlusstest des Integrationskurses erfolgreich bestanden haben, können Sie auf Antrag die Hälfte des von Ihnen gezahlten Kostenbeitrages zurück erhalten.

Die Integrationskurse richten sich an Neuzuwanderer, die seit dem 01.01.2005 in Deutschland leben. Außerdem können Personen, die schon länger in Deutschland leben und ihr Deutsch verbessern müssen, zu den Kursen zugelassen werden. Das gilt auch für Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben, aber für die Deutsch nicht die Muttersprache ist.

  • Nicht-EU-Bürger, die schon länger in Deutschland leben.
  • EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und deren Familienangehörige, die keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen und von der Ausländerbehörde eine Freizügigkeitsbescheinigung erhalten haben.
  • Spätaussiedler und deren Familienangehörige, die schon vor dem 01.01.2005 zugezogen sind und noch keinen Deutschkurs nach SGBIII besucht haben.
  • Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, und die ihr Deutsch noch verbessern müssen.

Sie finden die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassenen Sprachschulen im Internet unter diesem Link.

Der Berechtigungsschein ist 2 Jahre lang gültig. Die verpflichtete Teilnehmerin bzw. der verpflichtete Teilnehmer muss sich direkt nach Ausstellung des Scheins zu einem Kurs anmelden. Der Kurs sollte möglichst bald beginnen.

Es gibt spezielle Alphabetisierungskurse, in denen man die deutsche Schrift lesen und schreiben lernen kann. Die Kurse haben ca. 900 Unterrichtsstunden.

Wenn Sie bereits einen Integrationskurs besucht und immer teilgenommen, aber im Abschlusstest das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, können Sie einen Antrag auf ein Wiederholermodul stellen und noch einmal bis zu 300 Unterrichtsstunden besuchen. Hierfür müssen Sie dann wieder einen Euro pro Stunde zahlen, sofern Sie nicht vom Kostenbeitrag befreit werden. Dann können Sie die Prüfung noch einmal kostenlos wiederholen. Es gibt allerdings einige Ausnahmefälle, für die diese Regelung nicht gilt, z.B. wenn Sie in der Prüfung nur das A1-Niveau erreicht haben. Die Sprachschulen helfen bei dem Antrag auf ein Wiederholermodul.

Ein Orientierungskurs bietet eine Einführung in die deutsche Rechtsordnung und in die Kultur und Geschichte Deutschlands. Der Kurs wird mit einem Test abgeschlossen.

Die Sprachschulen, die Integationskurse durchführen.

Sie können den Orientierungskurstest wiederholen, müssen aber 20 Teilnahmegebühr bezahlen.

Internationale Projekte

Ja; durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich internationaler Projekte verfügen wir über ein europaweites Kontaktnetzwerk zu Arbeitgeberverbänden und wirtschaftlichen Mittlerorganisationen, die die Kontaktaufnahme zu ausländischen Kooperationspartnern erleichtern können.

Wir unterstützen Sie gern direkt bei Rekrutierung und Vermittlung ausländischer Auszubildender und Fachkräfte. Wir beraten Sie zu arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Fragen zur Einstellung und Bindung von internationalen Fachkräften (auch aus Drittstaaten). Zudem können wir durch unsere direkte Anbindung an das Netzwerk "Integration durch Qualifizierung" für Sie ein firmenspezifisches interkulturelles Training für Mitarbeiter oder/und Führungskräfte durchführen und Sie zur Etablierung der Willkommenskultur in Ihrem Betrieb beraten.

Ja, wir können Ihnen dabei helfen, Ihre Auszubildenden für bis zu 12-wöchigen Aufenthalten in das europäische Ausland zu entsenden. Wir kümmern uns um die Akquise entsprechender Fördermittel, die Suche nach einer geeigneten Partnereinrichtung im Ausland sowie um die Vorbereitung und Nachbereitung der Entsendung.

Kosten und Förderung

"Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung" vom 02.04.2012 - § 184 SGB III

Ja, Sie können die Kurse entweder in einem Betrag oder je nach Dauer des Kurses in mehreren Raten bezahlen.

In der Regel sind alle angeboten Bildungsmaßnahmen durch eine zuständige Stelle wie bspw. die CertQua zertifiziert und können von der Agentur für Arbeit oder denJobcentern mittels eines Bildungsgutscheines oder auch eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS) gefördert werden. Die Deutsche Rentenversicherung sowie der Berufsförderungsdienst können ebenfalls als Kostenträger die Finanzierung übernehmen. Welche genauen Finanzierungsmöglichkeiten es gibt, entnehmen Sie bitte den Informationen zu den einzelnen Maßnahmen auf unserer Webseite.

Die Arbeitsvermittler/-innen der Agentur für Arbeit (ALG I Empfänger/-innen) und Jobcenter (ALG II Empfänger/-innen) können für Bezugsberechtigte Bildungsgutscheine ausstellen. Der Bildungsgutschein beinhaltet eine schriftliche Zusage für die Teilnahme an einer Weiterbildung, ohne einen rechtlichen Anspruch darauf. Ihr Bildungsgutschein ist die Kostenübernahmeerklärung für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung durch den Leistungsträger, vorausgesetzt, der Bildungsträger und die Weiterbildung sind für die Weiterbildungsförderung nach § 81 Abs. 4, SGB III zugelassen (Zertifizierung).

Der Bildungsgutschein besitzt mehrere Informationen für Sie und die ausgebenden Mitarbeiter/-innen, die seitens des Bildungsträgers genau und korrekt ausgefüllt werden müssen. Auf dem Bildungsgutschein stehen u.a. das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, der regionale Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer. Innerhalb der Gültigkeitsdauer von max. 3 Monaten muss der Bildungsgutschein eingelöst werden. Sie besitzen das freie Wahlrecht und können deshalb den Bildungsgutschein bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl vorlegen und ausfüllen lassen. Bitte achten Sie auf die Zertifizierung der Maßnahmen und des Bildungsträgers. Lassen Sie sich hier von Ihrem/-er Vermittler/-in beraten.

Ihren Bildungsgutschein dürfen Sie bei anerkannten Trägern der beruflichen Weiterbildung vorlegen und ausfüllen lassen. Den ausgefüllte Bildungsgutschein reichen Sie bitte vor Beginn der Weiterbildung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ein. Bei Überschreitung der Frist verliert der Bildungsgutschein seine Gültigkeit und eine Neuausstellung erweist sich oft als langwierig.Ihr Vermittler leitet den Bildungsgutschein weiter und Sie erhalten nach ca. 10 Tagen eine Förderzusage.

Der Bildungsgutschein besitzt ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten. Danach verliert er seine Gültigkeit. Gleiches gilt auch, wenn der Bildungsgutschein nicht vor Maßnahmebeginn mit den ausgefüllten Ergänzungen durch den Bildungsträger, bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter eingereicht wurde. Beginnt eine gewünschte Weiterbildung nicht im zeitlichen Gültigkeitsbereich, ist ein neuer Bildungsgutschein erforderlich. In Bezug auf die Auswahl eines Bildungsträgers kann im Allgemeinen ein Bildungsgutschein nur bei einem Bildungsträger im Tagespendelbereich eingelöst werden. Ein Bildungsträger außerhalb des Tagespendelbereichs ist möglich, sofern dies explizit auf dem Bildungsgutschein ausgewiesen ist.

Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und entsprechende Voraussetzungen erfüllen, können Sie von der Agentur für Arbeit und den Jobcentern einen Bildungsgutschein erhalten. In einem Beratungsgespräch wird durch Ihren/-er Vermittler/-in die Notwendigkeit einer Weiterbildung festgestellt. Stimmen die gesetzlichen Voraussetzungen überein und entscheidet der/die Vermittler/-in über eine Fort-, Weiter- und Ausbildung, erhalten Sie von ihm/-r einen Bildungsgutschein.

Mit der Reform des SGB II und SGB III wurden die Auswahlmöglichkeiten der betroffenen Personen weiter ausgebaut und der Entscheidungsspielraum erweitert. Sie können deshalb zwischen mehreren Bildungsträgern und deren Angeboten in gemeinsamer Abstimmung mit Ihrem/-r Vermittler/-in das für Sie beste Aus-, Fort- oder Weiterbildungsangebot auswählen. Damit erhöhen sich Transparenz und Wettbewerb in der Bildungsbranche.

  • Agentur für Arbeit - www.arbeitsagentur.de
  • Jobcenter - www.jobcenter-ge.de
  • Optierende Kommunen (Ämter für Grundsicherung)
  • Deutsche Rentenversicherung - www.deutsche-rentenversicherung.de
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) für GWDL, FWDL, SaZ - www.bfd.bundeswehr.de
  • Berufsgenossenschaften (z.B. Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, , Bau-Berufsgenossenschaft, Knappschaft u.a.m.) - www.berufsgenossenschaft.de
  • Europäischer Sozialfonds (ESF) - als Ergänzungsförderung - www.esf.de
  • MeisterBAföG - www.meister-bafoeg.info

Anhand der Maßnahme-Zertifizierungsnummer und dem CertQua-Logo.

Die Differenz zum Maßnahmebetrag wird je nach persönlichen Voraussetzungen durch einen Eigenanteil getragen. Bitte setzen Sie sich mit dem/-r Projektmanager/-in in Verbindung, damit Ihnen ein individuelles Angebot vorgelegt werden kann. In einigen Fällen ist es auch möglich, dass die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Differenz übernimmt. Dies hängt aber im Wesentlichen von ihren persönlichen Voraussetzungen und der Entscheidung der Vermittler/-innen in der Agentur für Arbeit bzw. in den Jobcentern ab.

Die Maßnahme-Nr. wird mit dem ersten ausgegebenen und uns vorliegenden Bildungsgutschein initiiert. Die Vorgehensweise ist den meisten Vermittlern/-innen in der Agentur für Arbeit und den Jobcentern bekannt.

Wird Ihre Ausbildung oder Umschulung von einem Kostenträger wie Jobcenter, Arbeitsagentur, Rentenversicherung oder Berufsförderungsdienst. gefördert, dann übernimmt dieser die Kosten der Wiederholungsprüfung. Hier müssen Sie sich vor der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung an Ihre/-n Vermittler/-in bei Ihrem Leistungsträger wenden. Dieser entscheidet über die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung und erst danach können wir Sie bei der IHK anmelden. Eigenständige Anmeldungen zur Wiederholungsprüfung kann eine Selbstfinanzierung der Prüfungskosten nach sich ziehen. Wer seine Ausbildung bzw. Umschulung selbst finanzieren möchte, wendet sich direkt an die IHK zu Berlin.

Umschulung

Eine Umschulung kommt dann für Sie in Frage, wenn es nur sehr geringe Chancen auf einen Arbeitsplatz im erlernten Beruf gibt, der ursprüngliche Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, weil das z.B durch eine Krankheit oder familienuntaugliche Arbeitszeiten nicht mehr möglich ist oder, wenn noch keine abgeschlossene Berufsausbildung vorhanden ist, dafür aber schon praktische Berufserfahrungen gesammelt werden konnten. Eine Umschulung kommt immer dann in Frage, wenn es noch einige Arbeitsjahre bis zum Renteneintritt zu absolvieren sind und es dafür gute Aussichten im neuen Beruf gibt.

Für jeden Ausbildungsberuf wird die Abschlussprüfung in einem Prüfungsausschuss der IHK oder der HWK erstellt. Jeder Prüfling unterzieht sich dieser Prüfung. Was der Rahmenlehrplan enthält, ist in der Prüfungsordnung hinterlegt. Rückfragen nach entsprechendem Berufsbild können bei der zuständigen IHK, HWK oder Landesregierung eingeholt werden.

Das Absolvieren eines mindestens sechs Monate dauernden Praktikums in den Umschulungen mit IHK-Abschluss wird von der IHK gefordert und ist Zugangsvoraussetzung für die IHK-Prüfung. Dieses Praktikum können Sie in einem Unternehmen Ihrer Wahl durchführen. Sie erhalten jedoch von uns zu Beginn des Kurses eine Liste möglicher Praktikumsunternehmen. Bei der Recherche und Bewerbung unterstützen wir Sie ebenfalls.

Sie können sich jederzeit bei uns bewerben. Rufen Sie den/die verantwortliche/-n Projektmanager/-in an und vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin. Im anschließenden Gespräch erhalten Sie ein Empfehlungsschreiben, das Sie Ihrem/-er Vermittler/-in vorlegen können.

Die bbw Akademie GmbH setzt auf eine hohe Kompetenz ihrer Fachdozenten/-innen, die einen methodisch abwechslungsreichen Unterricht gestalten und auf individuelle Lernvoraussetzungen eingehen. Da viele Teilnehmer/-innen längere Zeit nichts mit Lernprozessen zu tun hatten, unterstützen wir Sie aktiv bei der Aufnahme des Lernstoffes und der Entwicklung individueller Strategien. Sie lernen in angenehmer Gruppengröße und können bei Bedarf auch von Sozialpädagogen/-innen bei persönlichen Problemen begleitet werden.

Unternehmen

Ursprünglich einmal Bildungswerk der Berliner Wirtschaft. Als schließlich im Zuge der Deutschen Einheit auch in der Region Brandenburg ein Standortnetz entstand, wurde Brandenburg in den Namen des bbw Bildungswerks in Berlin und Brandenburg mit aufgenommen, allerdings - wegen der Bekanntheit des bbw - ohne das Kürzel zu ändern.

Ja, Sie können ihre Mitarbeiter und auch sich selbst bei uns weiterbilden und qualifizieren, unsere Angebote finden Sie auf seminare.bbw-gruppe.de.

Unser Kompetenzzentrum Technik ist in Frankfurt (Oder) und bietet von den Bearbeitungsverfahren CNC- und Maschinentechnik über Konstruktion, Verfahrenstechnik bis zu Holzbearbeitung und Automatisierungs- und Steuerungstechnik ein breites Seminarangebot.

Gern kommen wir, eine passende Ausstattung vorausgesetzt, zu Ihnen ins Unternehmen. Bedarf und Ziel klären wir am besten vorab in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Sie möchten ausbilden, können aber nicht alle Inhalte der gesetzlichen Ausbildungsordnung vermitteln oder Ihnen fehlt die personelle, finanzielle und technische Kapazität, dann ist eine Verbundausbildung für Sie der richtige Weg.

Sie suchen Azubis und finden keine, die zu Ihnen passen? Dann nutzen Sie unser Azubi-Casting. Wir ermitteln in den Schulen die interessierten Schüler, coachen sie und laden diese und die Unternehmen zu uns ein. Das heißt, wir bringen Betrieb und Schüler zusammen.

Wir qualifizieren in folgenden Berufszweigen: Gesundheitswesen, kaufmännische Berufe, gewerblich-technische Berufe, Gastronomie, Sicherheit- und Bewachung, Gala-Bau.

Wir fertigen nach Kundenwunsch auf modernen CNC-Dreh- und Fräsmaschinen Werkstücke nach Zeichnungen und Mustern und Programmieren.

Drehen, Fräsen, Wasserstrahlschneiden, Abkanten, Messen, Konstruktion

Unter anderem bilden wir an verschiedenen Standorten in China chinesische Jugendliche für den Bedarf von Deutschen Unternehmen in China aus.

Wir sind Beratungsstelle in Brandenburg für Arbeitgeber im Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)".

Das IQ-Netzwerk Brandenburg bietet kostenfreie Beratung und Seminare zu folgenden Themen:

  • Personalrekrutierung von ausländischen Mitarbeiter/-innen
  • Personalbindung von ausländischen Mitarbeiter/-innen
  • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
  • Umgang mit Mehrsprachigkeit in Unternehmen
  • Fördermöglichkeiten für Betriebe

Das Angebot unserer Beratungsstelle richtet sich an Geschäftsführer/innen und Personalverantwortliche in Brandenburger Unternehmen, die Menschen mit Migrationshintergrund eingestellt haben, einzustellen beabsichtigen und/oder vielfaltsorientierte Personalstrategien und -instrumente in ihren Unternehmen einleiten möchten, um den Auswirkungen des demografischen Wandels entgegenzuwirken.